Die Hühnereiweißallergie ist die häufigste beim Säugling vorkommende Allergie. Erst danach kommen Milch und Erdnuss.
Ebenfalls wie die Kuhmilcheiweißallergie verwächst sich die Eiallergie in den meisten Fällen bis zur Einschulung.
Die Nährstoffversorgung:
Tatsächlich hat Hühnerei eine Biologische Wertigkeit von 100. Also die höchste Biologische Wertigkeit überhaupt.
Konkret bedeutet das, dass die Eiweißzusammensetzung von Hühnerei so hochwertig ist, dass wir mit sehr kleinen Mengen ideal den Tagesbedarf an Eiweiß decken können.
Trotzdem ist es auch ohne den Verzehr von Ei bei einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung kein Problem seinen Tagesbedarf zu decken.
Verbackenes Ei:
Ähnlich wie bei der Kuhmilcheiweißallergie ist es relevant auf welches Eiweiß man im Hühnerei reagiert.
Viele Eiallergiker haben das Glück, dass sie verbackenes Ei in Rührkuchen, welches ja meist rund 50 Minuten erhitzt wurde, vertragen und keine allergische Reaktion darauf entwickeln.
Dies gilt es – bei Interesse – aber tatsächlich konkret unter ärztlicher Aufsicht und mittels einer oralen Provokation zu ermitteln und nicht auf Verdacht selbst zu testen.
Kreuzallergien:
Hühnereiweiß zählt zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Wichtig zu wissen bei der Kennzeichnung ist, dass sich beispielsweise hinter der Vorsilbe Ovo ebenfalls Ei versteckt. Damit dürfen derartige Produkte ebenfalls nicht verzehrt werden.
Eiersatz:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Eier zu ersetzen. Beispielsweise gibt es Eiersatz zu kaufen. Das ist meist ein Pulver, das mit Wasser angerührt wird.
Allerdings ist es auch möglich mit anderen Produkten, die man meist ohnehin zu Hause hat, Eier zu ersetzen. Hier ist es davon abhängig, was man mit dem Ei bezwecken möchte und um welche Speise oder welche Gericht es sich handelt. Entsprechend gibt es besser oder weniger geeigneten Ersatz dafür.
Impfungen gezüchtet auf / mit Hühnereiweiß:
In Bezug auf die Hühnereiweißallergie gilt es bei manchen Impfungen besondere Vorsicht walten zu lassen, da diese auf Hühnereiweiß gezüchtet werden und damit eben dieses auch enthalten.
Betroffen sind folgende Impfungen: Masern-Mumps-Röteln – Impfung, die FSME – Impfung wie auch die Grippe – Impfung.
Da ja zwischenzeitlich eine Impfpflicht für Masern-Mumps-Röteln besteht, sollte diese bei leichten Allergien – ohne anaphylaktische Reaktion – unter ärztlicher Beobachtung erfolgen. Sprich: Man sollte mindestens 45 Minuten nach der Impfung in der Praxis / Klinik bleiben, damit im Falle einer Sofort-Reaktion die ärztliche Versorgung gewährleistet ist.